Unterstützung bei deutschen Visa und Aufenthaltstiteln

Schengen-Visum C, nationales Visum D, Fachkräfteeinwanderung und Familiennachzug — vorbereitet nach den Vorgaben von Auswärtigem Amt, BAMF und Ausländerbehörde.

Unsere Unterstützung

Schengen-Visum C

Kurzaufenthalte bis 90 Tage, mit korrekter Reisekrankenversicherung und Verpflichtungserklärung.

Nationales Visum D

Das Zusammenspiel von Visumantrag bei der Auslandsvertretung und Aufenthaltstitel vor Ort.

Fachkräfteeinwanderung

Anerkennung der Qualifikation, Blaue Karte EU und die Chancenkarte.

Studium

Zulassung, Finanzierungsnachweis über das sogenannte Sperrkonto und Krankenversicherung.

Familiennachzug

Nachweis von Wohnraum, Einkommen und — je nach Fall — Sprachkenntnissen.

Anmeldung

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und Termin bei der Ausländerbehörde nach der Einreise.

Blaue Karte EU

Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag über der jeweiligen Gehaltsschwelle.

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer oder anerkannter Berufsausbildung und einem passenden Stellenangebot in Deutschland.

Aufenthaltserlaubnis für Berufserfahrene

Für erfahrene Fachkräfte ohne formalen Abschluss, die mehrjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen können.

§ 18a AufenthG

Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung und einem konkreten Stellenangebot.

§ 21 AufenthG

Für Unternehmerinnen, Unternehmer und Freiberufler:innen, die eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen.

Arbeitnehmerentsendung (A1-Bescheinigung)

Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit für Mitarbeitende, die vorübergehend zur Arbeit nach Deutschland entsandt werden.

§ 24 AufenthG

Vorübergehender Schutz für größere Personengruppen aus Krisenregionen, ohne Einzelfallprüfung im Asylverfahren.

§ 25 Abs. 1–3 AufenthG

Für anerkannte Flüchtlinge sowie Personen mit Asyl- oder subsidiärem Schutzstatus; kann bei Erfüllung der Voraussetzungen in eine Niederlassungserlaubnis übergehen.

§ 25 Abs. 5 AufenthG

Für Ausreisepflichtige, deren Ausreise aus Gründen wie Krankheit tatsächlich nicht möglich ist; die Praxis prüft diese Fälle streng.

§§ 25a/25b AufenthG

Für gut integrierte Jugendliche mit Schulabschluss oder langjährig geduldete Erwachsene mit gesichertem Lebensunterhalt.

§§ 28–31 AufenthG

Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder Ausländer:innen mit gesichertem Aufenthaltsstatus.

So gehen wir vor

  1. 1

    Vorabformular

    Sie senden uns Ihre Angaben. Es geht noch nichts an eine Behörde.

  2. 2

    Prüfung

    Wir bestimmen die passende Kategorie und die erforderlichen Nachweise.

  3. 3

    Antragsnummer

    Sie erhalten eine Nummer zur Verfolgung Ihres Antrags.

  4. 4

    Einreichung

    Antrag bei der Auslandsvertretung oder der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht.

Das brauchen Sie in der Regel

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kategorie. Prüfen Sie Ihre auf auswaertiges-amt.de.

  • Reisepass, gültig mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus, mit zwei freien Seiten
  • Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular und aktuelles biometrisches Foto
  • Reisekrankenversicherung mit Deckung für den gesamten Schengen-Raum
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks: Einladung, Arbeits- oder Studienplatzangebot
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszüge oder Sperrkonto)
  • Bei Fachkräften: anerkannter Abschluss und, falls erforderlich, ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot
  • Biometrische Daten, persönlich bei der Auslandsvertretung abgegeben

Prüfen Sie es beim Auswärtigen Amt

Diese Seite ist eine Zusammenfassung. Massgebend sind allein das Auswärtige Amt, das BAMF und die zuständige Ausländerbehörde.